Urlaub mit Hund in der EU - Das sind die Einreisebestimmungen
Wandern in den Dolomiten, am Strand von Dänemark toben, in einem See in Frankreich baden oder einfach in den Wäldern der Ardennen ausgedehnte Spaziergänge machen – natürlich möchte man auf solch eine Reise auch seinen Hund mitnehmen! Gut, dass die Europäische Union bereits 2004, 2013 und nun 2021 noch eine weitere Angleichung und Vereinfachung der Einreisegesetze für Hunde vorgenommen hat. Lies hier, was du zu beachten hast, damit einem unbeschwerten Urlaub mit deiner Fellnase nichts im Wege steht.
Stand: 12/24 (Keine Garantie auf Vollständigkeit)
Inhalt
Einreise in EU-Länder: Folgende Dinge müsst ihr dabei haben!
Der EU-Heimtierpass: Zwingend erforderlich
Der Mikrochip: Eine wichtige Bedingung für die Einreise mit Hund
Die Tollwutimpfung: Die Gültigkeit beginnt erst drei Wochen nach der ersten Spritze
Wo in Europa ist zusätzlich eine Bandwurmbehandlung zur Einreise erforderlich?
Mit welchen Hunderassen darf man innerhalb der EU reisen?
Einreisebestimmungen der EU-Länder
Einreise in EU-Länder: Folgende Dinge müsst ihr dabei haben!
Das Verreisen mit dem Hund innerhalb der EU-Länder hat sich in den letzten Jahren deutlich gelockert und ist nun gar nicht mehr so schwierig. Die EU-Verordnung Nr. 576/2013 regelte seit 2013 die Einreisebestimmungen für Hunde und gilt für alle EU-Länder. Am 21. April 2021 wurde diese Verordnung dann durch die Verordnung (EU) 2016/429, bekannt als das "Tiergesundheitsrecht", aufgehoben und ersetzt.
Grundlegend benötigt dein Hund zur Einreise in alle EU-Länder:
Einen EU-Heimtierpass - „blauer Pass“ - Ein von einem autorisierten Tierarzt ausgestellter Heimtierausweis ist mitzuführen.
Eine gültige Tollwutimpfung - Eine gültige Tollwutimpfung ist erforderlich. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Reise erfolgt sein.
Einen Mikrochip - Dein Hund muss mittels Mikrochip eindeutig identifizierbar sein.
In bestimmten Ländern muss euer Hund mindestens 15 Wochen alt sein (mehr dazu unten)
Der EU-Heimtierpass: Zwingend erforderlich
Der EU-Heimtierausweis ist ein standardisiertes Dokument, das für Reisen zwischen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend ist. Er wird ausschließlich Heimtierbesitzer*innen mit Wohnsitz in der EU ausgestellt und ist für Hunde, Katzen und Frettchen vorgesehen. Der Ausweis enthält wichtige Informationen über Ihr Haustier, darunter die Beschreibung, den Mikrochip- oder Tätowierungscode, Tiergesundheitsdaten wie den Nachweis der Tollwutimpfung sowie die Kontaktdaten des Besitzers oder der Besitzerin und des Tierarztes, der den Ausweis ausgestellt hat. Sie können den EU-Heimtierausweis bei jedem autorisierten Tierarzt erhalten, der von den zuständigen Behörden zur Ausstellung zugelassen ist. Solange die Gesundheitsdaten Ihres Tieres, wie etwa die Tollwutimpfung, aktuell sind, bleibt der Ausweis lebenslang gültig.
Elemente des EU-Heimtierpasses:
Informationen über den Tierbesitzer, die der Tierarzt notiert und vom Besitzer unterschrieben werden
Bild des Tiers
Impfungen und deren Auffrischungen, inklusive offizieller Markierung (Sticker) und Laufzeit
Typ des Mikrochips, Chipnummer und zugehöriger Barcode
Details zur Stelle einer Tätowierung, sofern das Tier vor Juli 2011 tätowiert wurde
Vom Tierarzt vorgenommene Kennzeichnungen des Hundes (müssen laminiert sein)
Manuelle Notizen des Tierarztes, die signiert und gestempelt sind
Kontaktdaten des ausstellenden Tierarztes (auf Seite IV des Passes)
Frühere Ausgaben des Heimtierpasses bleiben weiterhin gültig. Um Fälschungen zu unterbinden, müssen die darin befindlichen Impfsticker und die Chipnummer besonders gesichert werden, beispielsweise durch Laminierung oder spezielle Klebebänder. Ein Heimtierpass "läuft" nicht ab – er bleibt bis zum Ableben des Tieres wirksam.
Der Mikrochip: Eine wichtige Bedingung für die Einreise mit Hund
Gemäß der EU-Verordnung 2016/429 müssen Hunde obligatorisch mit einem elektronischen Chip zur klaren Identifizierung versehen werden. Dieser Chip wird dem Hund an der linken Seite des Halses unter der Haut eingesetzt. Idealerweise sollte der Chip den ISO-Normen 11784 oder 11785 entsprechen. Bei Chips, die anderen ISO-Normen folgen, sollte der Besitzer ein passendes Lesegerät bereithalten. Selbst für vor 2012 geborene Hunde, die eine Tätowierung besitzen, ist das Chipping ratsam, da nicht jeder Ordnungsbeamte in Reiseländern die spezifischen Übergangsbestimmungen kennt.
Achtung: Kann der Mikrochip nicht gelesen werden, kann die Einreise mit dem Hund verweigert werden.
Die Tollwutimpfung: Die Gültigkeit beginnt erst drei Wochen nach der ersten Spritze
Für die Reise in EU-Staaten ist eine Tollwutimpfung erforderlich. Diese Impfung muss nicht nur im Heimtierpass verzeichnet, sondern auch aktuell sein. Einige Tollwutimpfstoffe von bestimmten Herstellern sind drei Jahre wirksam. Stelle sicher, dass dein Hund genau diese Impfstoffe bekommt und dass das Ablaufdatum korrekt in seinem Heimtierpass vermerkt ist. Beachte: Die Erstimpfung wird erst 21 Tage nach der Impfung als gültig betrachtet.
Seit 2004 sind jährliche Tollwutimpfungen im EU-Gebiet nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß aktuellen tiermedizinischen Forschungen führender Tierärzteverbände bringen sie nicht nur keinen zusätzlichen Schutz, sondern könnten dem Hund auch schaden.
Erst ab der 12. Lebenswoche dürfen Welpen gegen Tollwut geimpft werden, was bedeutet, dass sie frühestens ab der 15. Lebenswoche in die meisten EU-Länder reisen dürfen. Einige Länder haben jedoch Ausnahmen, die weiter unten angeführt sind.
Wo in Europa ist zusätzlich eine Bandwurmbehandlung zur Einreise erforderlich?
Dein Hund muss zwischen fünf Tagen und 24 Stunden vor der Abreise nach Finnland, Großbritanien, Irland, Norwegen und Malta von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden. Der Nachweis hierfür wird durch eine Eintragung inklusive der genauen Uhrzeit im EU-Heimtierausweis erbracht.
Mit welchen Hunderassen darf man innerhalb der EU reisen?
Einige europäische Länder haben Beschränkungen bezüglich der Einreise bestimmter Hunderassen. In Frankreich beispielsweise ist die Einreise für Hunde der "Kategorie 2" nicht gestattet. Dies umfasst Rassen wie den American Staffordshire, Tosa und Rottweiler, für die die Einreisevorschriften besonders streng sind. Wenn dein Hund jedoch zu den Rassen Dobermann, deutsche Dogge oder Staffordshire Bull Terrier gehört, ist die Einreise gestattet.
Dänemark hat ebenfalls strikte Regelungen: 13 Hunderassen werden als gefährlich betrachtet und deren Haltung, Zucht und Einreise sind verboten. Beispiele hierfür sind der Pit Bull Terrier, die argentinische Dogge und der Kangal.
Ein interessanter Punkt für deutsche Hundebesitzer: Wenn ein Hund, der bereits in Deutschland registriert ist und einer Rasse angehört, die gemäß dem "Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz" vom 12.04.2001 nicht nach Deutschland importiert werden darf, kann nach dem Urlaub dennoch zurück nach Deutschland einreisen. Hierunter fallen Rassen wie der Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und ihre Mischlingsrassen.
Einreisebestimmungen der EU-Länder
Gemäß der EU-Verordnung 2016/429 sind die Hundeeinreisebestimmungen für alle EU-Länder verbindlich. Einige Länder können jedoch aufgrund ihrer spezifischen Sicherheitsvorschriften Ausnahmen zu dieser Verordnung haben, insbesondere in Bezug auf bestimmte Hunderassen und den Import von Welpen. Zusätzlich können die Länder eigenständig Regeln für das Zusammenspiel von Menschen und Hunden in öffentlichen Bereichen und Verkehrsmitteln festlegen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, solltest du dich im Voraus mithilfe unserer detaillierten Übersicht informieren.
Diese Einreisebestimmungsliste kann sich durch Änderungen in den Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder auch kurzfristig ändern.
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_EU-Verordnung 2016/429.
_In einigen Staaten ist das Anlegen einer Leine an öffentlichen Stellen verpflichtend, während die Maulkorbpflicht regional variiert.
_Es gibt keine generellen Restriktionen für spezifische Hunderassen.
_In Belgien müssen Hunde generell an der Leine geführt werden. Ein Maulkorb ist nur für als "gefährlich" eingestufte Rassen erforderlich, wobei die Definition von lokalen Behörden festgelegt wird.
_In Portugal sind Hunde an Stränden, auf Promenaden, in Restaurants und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gestattet.
_In Italien ist es ratsam, sowohl Leine als auch Maulkorb dabei zu haben.
_In Ungarn müssen Hunde an öffentlichen Orten angeleint sein und in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb tragen. Das Schwimmen mit Hunden ist im Balaton- und Velence-See untersagt.
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_EU-Verordnung 2016/429.
_Einreisebeschränkungen gelten für Rassen wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Mischungen.
_Ausnahmeregelungen: Besitzer von als gefährlich klassifizierten Hunden können mit den notwendigen Unterlagen (z. B. Haltegenehmigung, Wesenstestzertifikat) aus dem Ausland zurückkehren, etwa nach einem Urlaub. Auch bestimmte Arbeitshunde (wie Diensthunde, Assistenzhunde für Behinderte oder Such- und Rettungshunde) sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.
_Die Vorschriften und Regelungen zur Hundehaltung variieren je nach Bundesland. Üblicherweise ist das Anleinen von Hunden an öffentlichen Orten, wie Fußgängerzonen und Parks, vorgeschrieben.
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_EU-Verordnung 2016/429.
_Ungeimpfte Welpen jünger als 12 Wochen dürfen mit einer gültigen Erklärung eingeführt werden (siehe http://www.ambberlin.um.dk).
_Einreisebeschränkungen gelten für Rassen wie Pitbull Terrier, TosaInu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, American Bulldogg, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer/ Kaukasischer/ Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac.
_Dringender Rat: Vermeide es, Hunde nach Dänemark zu bringen, die den zuvor erwähnten Rassen ähnlich sehen. Es ist wichtig, dass die Rasse oder Art deines Hundes und das Anschaffungsdatum klar dokumentiert sind. Die dänische Polizei verfolgt strikte Richtlinien und hat die Befugnis, Hunde unter bestimmten Umständen einzuschläfern.
_Für Hundebesitzer, die Hunde der genannten Rassen vor dem 17. März 2010 erworben haben (Beleg erforderlich), gibt es eine Sonderregelung, die es erlaubt, die Hunde unter strengen Bedingungen mitzuführen.
_Für weitere Informationen lies die dänische Hundegesetzgebung (in deutscher Sprache).
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_EU-Richtlinie Nr. 2016/429.
_Einreisebeschränkungen gelten für Hunde der "gefährlichen" Kategorie 1, darunter Pitbulls (Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbulls (Mastiff) und Tosa.
_Hunde der Kategorie 2, wie z.B. Rottweiler, unterliegen strengen Anforderungen, inklusive Wesensprüfungen und Eignungstests für Hundehalter, was die kurzfristige Einreise mit diesen Rassen praktisch ausschließt. Für längere Aufenthalte informiere dich bei der örtlichen Verwaltung deines Aufenthaltsorts in Frankreich.
_Hunderassen wie Dobermann, Deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier dürfen einreisen. Regelungen zu Maulkorb und Leine variieren je nach Ort.
_Der Eintritt von Welpen unter 12 Wochen oder zwischen 12 und 16 Wochen aus einem EU-Land ist unter bestimmten Bedingungen gestattet.
_Hunde, die länger als drei Monate im Land verweilen oder einen ständigen Aufenthalt haben, müssen identifiziert, registriert und gegen Tollwut geimpft werden.
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_EU-Verordnung Nr. 2016/429.
_Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) obligatorisch. Siehe dazu unter „Einreisebestimmungen für Finnland“.
_Ein Einreiseverbot gilt für bestimmte Hunderassen wie Dogo Argentinos, Fila Brazilieros, Japanese Tosas und Pitbull Terrier, sowie für Hunde, die diesen ähnlich sehen. Bei Feststellung können solche Hunde von den Behörden in Gewahrsam genommen werden, bis ein Urteil über ihr Gefahrenpotential gefällt wird, wobei auch die Euthanasie in Erwägung gezogen wird. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, sich direkt an das Landwirtschaftsministerium von Irland oder Großbritannien zu wenden.
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_EU-Verordnung Nr. 2016/429.
_Für Haustiere, die nach Malta eingeführt werden sollen, gilt das „Pet Travel Scheme“, das Tierhaltern aus bestimmten Staaten (darunter Deutschland) ermöglicht, ihre Haustiere ohne vorherige Quarantäne nach Malta zu bringen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn du beabsichtigst, dein Haustier mit nach Malta zu bringen, setz dich frühzeitig mit dem maltesischen Veterinary Regulation Directorate in Verbindung.
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_EU-Verordnung Nr. 2016/429.
_Welpen unter 12 Wochen dürfen mit einer Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung vom Tierarzt einreisen.
_Leinen- und Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen und ihre Typen: Dobermann, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanische Kampfhunde, Mastinos, Bernhardiner.
_Einreiseverbot für Pit Bull Terrier und Pit-Bull-Mischlinge. Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Miniature Bull Terrier dürfen nur mit FCI-Papieren einreisen.
_Gesetzliche Leinenpflicht für alle Hunderassen.
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_EU-Verordnung Nr. 2016/429.
_Örtliche Bestimmungen regeln Leinen- und Maulkorbpflicht bei sogenannten „gefährlichen Hunderassen“: Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, FilaBrasiliero, TosaInu, Akita Inu. Sie müssen vor Ort bei der zuständigen Gemeinde registriert werden. Die Handhabung für Touristen mit diesen Hunden ist nicht einheitlich geregelt.
_Hunde sind gänzlich verboten an Stränden, auf Promenaden und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
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_EU-Verordnung Nr. 2016/429.
_Einfuhrverbot für Hunde der Rassen und ihrer Typen, die nicht im Register der FCI eingetragen sind.
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_EU-Verordnung Nr. 2016/429.
_Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
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